Personalwesen

Kirchliches Personalrecht

Das kirchliche Personalrecht ist im Wesentlichen in der Personalverordnung (PVO) und in der dazugehörigen Vollzugsverordnung (VVO zur PVO) geregelt. Stadtverbandsinterne Regelungen (insbesondere die Allgemeinen Anstellungsbedingungen [AAB]), haben subsidiär weiterhin Gültigkeit, sofern sie dem neuen Recht nicht widersprechen, bis diese mit besonderen Beschluss durch die Zentralkirchenpflege bzw. den Verbandsvorstand ausser Kraft gesetzt werden. Hier gelangen Sie direkt zur Webseite der Reformierten Landeskirche, Bereich Personelles. Für den Zugang benötigen Sie ein Extranet-Konto.

 

Empfehlungen für die Freiwilligenarbeit

Vertrag für Kirchenmusizierende
Bitte verwenden Sie für Kirchenmusizierende, welche nicht im Monatslohn angestellt sind, das nachfolgende Dokument

Antrag Verfügung für Katechetinnen
Bitte verwenden Sie für Katechetinnen das nachfolgende Dokument zum Ausstellen der Verfügung (gemäss Lohnrechner)

Verhaltenskodex und Bestellung Privat-/Sonderprivat-Auszug

Der Verhaltenskodex ist für alle kirchlichen Mitarbeitenden in der Zürcher Landeskirche verpflichtend, d.h. für Pfarrpersonen, Behördenmitglieder, Angestellte und Freiwillige auf allen Ebenen der Landeskirche.

Vorgehen für die Bestellung von Privat-, respektive Sonderprivatauszug von Angestellten und Freiwilligen

Icon Merkblatt (164KB)

Arbeitszeit
Die wichtigsten Auszüge aus der Personalverordnung, sowie der dazugehörigen Vollzugsverordnung der Landeskirche zum Thema Arbeitszeit

Icon Arbeitszeit (46KB)

Arbeitszeiterfassung ab 2021
Ab dem 1.1.2021 wird die Zeiterfassung mit "Click Time" durchgeführt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Verbandssekretariat.

Kurzanleitung Zeiterfassung ClickTime für Vorgesetzte

Kinderzulagen/Ausbildungszulagen
Die Zulagen werden von der Sozialversicherungsanstalt (SVA) in Zürich verfügt. Gemäss § 71 der Personalverordnung (PVO) entspricht die Kinderzulage 120 % des gesetzlichen Mindestansatzes. Für Kinder bis 12 Jahren beträgt diese zurzeit 240 Franken und für Kinder ab 12. Jahren bis zum Abschluss der Ausbildung 300 Franken.

Personalblatt für Angestellte
Die Daten auf dem Personalblatt bilden die Grundlage für eine korrekte Lohnauszahlung sowie für die allfällige Eintrittsmeldung zur Pensionskasse, weshalb auch der Zivilstand und das Datum angegeben werden muss.

Personalblatt für Behördemitglieder
Neueintritte von Behördemitgliedern sollen laufend mit diesem Personalblatt gemeldet werden.

Stundenrapport
Das Formular Stundenrapport für Mitarbeitende im Stundenlohn kann elektronisch ausgefüllt werden.

Mitarbeitenden- und Probezeitgespräch

Unfall / Krankheit was tun?

Übersicht Weiterbildungen

Reglement über die Behördenentschädigung
Das Reglement gilt ab Legislaturperiode 2014-2018.

Spesen
Allgemeine Richtlinien zu Spesen

Kontakt

Reformierte Kirchen Winterthur
Untere Kirchgasse 2
8400 Winterthur
Tel058 717 58 00
E-Mailstadtverband@reformiert-winterthur.ch

Informationen