Grundsatz-Abstimmung vom 27. September 2020

Medienmitteilung


Die reformierten Kirchgemeinden der Stadt Winterthur sagen im Grundsatzentscheid JA zur «Aufwertung des Stadtverbandes»


In der Grundsatz-/Variantenabstimmung über die neuen Strukturen der reformierten Kirche Winterthur haben sich sechs der sieben Kirchgemeinden sowie die Mehrheit der Stimmenden für das Modell 1 «Aufwertung des Stadtverbandes» ausgesprochen. Der Ausführungskredit für den Umbau des Kirchgemeindehauses Oberwinterthur von 7,1 Mio. Franken wurde mit 68,1% klar angenommen.


Die Stimmberechtigten der sieben Winterthurer Kirchgemeinden haben heute einen Grundsatzentscheid über die künftige Struktur der reformierten Kirche Winterthur gefällt. Sie hatten dabei die Wahl zwischen zwei Modellen: Modell 1 «Aufwertung Stadtverband» und Modell 2 «Eine Kirchgemeinde Winterthur». Ziel der Reform ist es, die strukturelle Voraussetzung zu schaffen, um den künftigen Herausforderungen erfolgreich begegnen zu können und die Ausübung des evangelischen Auftrages vor Ort zu stärken. Sowohl die Zentralkirchenpflege als auch der Vorstand des Stadtverbandes hatten empfohlen, beide Modelle anzunehmen und in der Stichfrage dem Modell 1 den Vorzug zu geben. Sie sind überzeugt, dass der Reformbedarf gross ist und es neue Strukturen für die reformierte Kirche Winterthur braucht. Die Stimmenden sind dieser Empfehlung gefolgt. In der Stichfrage haben sich die Stimmberechtigten von sechs der sieben Kirchgemeinden für das Modell 1 ausgesprochen, welches nun weiterbearbeitet wird.


Delegation weiterer Aufgaben und Kompetenzen an den Stadtverband
Im Modell 1 sollen weitere Aufgaben und Kompetenzen an den Stadtverband delegiert werden können. Der Verband erhält zusätzliche Kompetenzen und Mittel, um die Gemeinden wirksamer zu unterstützen (Supportfunktionen) und um neue gesamtstädtische Vorhaben und Anliegen angehen zu können. Zusätzlich wird eine Kommission für Zusammenarbeit und Entwicklung (KZE) geschaffen, um die Zusammenarbeit der Kirchgemeinden in gewissen Teilbereichen und Projekten zu stärken.


Erarbeitung neuer Verbands-Statuten – partizipativer, konsensualer Prozess notwendig
Im nächsten Schritt müssen die Statuten des Verbandes der evangelisch-reformierten Kirchgemeinden der Stadt Winterthur überarbeitet werden. Der Vorstand des Stadtverbandes wird der ZKP einen Antrag mit den revidierten Verbandsstatuten zur Verabschiedung unterbreiten. Heisst die ZKP diesen Antrag gut, erfolgt abschliessend eine Urnenabstimmung über die revidierten Statuten.

Diese müssen durch alle sieben Kirchgemeinden angenommen werden. Dies ist nur dann realistisch, wenn die nun folgende Diskussion um die Neuorganisation des Stadtverbandes ist einem konstruktiven und partizipativen Prozess weitergeführt wird und die breite Bevölkerung von der Neustrukturierung des Verbandes überzeugt werden kann. Ziel des Stadtverbandes ist es, die Gesamterneuerungswahlen im April 2022 bereits gemäss den überarbeiteten Statuten durchzuführen.


Kirchgemeindehaus und Bürotrakt Oberwinterthur können umgebaut werden
Bei 8'055 JA zu 3’781 Nein-Stimmen sagt die Bevölkerung mit 68.1% klar JA zum Ausführungskredit von 7,1 Mio. Franken für die energetische Sanierung, die Erneuerung des Gastrobetriebes, den Liftersatz im Kirchgemeindehaus und für den Umbau von Büro und Sekretariat im Annexbau. Mit der Realisierung der geplanten Umbauten wird das Kirchgemeindehaus Oberwinterthur wieder zu einem attraktiven Begegnungsort für Jung und Alt und erfüllt als begeisterndes Zentrum sowohl die kirchlichen wie auch die öffentlichen Bedürfnisse.

 

Für Auskünfte zu den heutigen Abstimmungsvorlagen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Verena Bula, Präsidentin evang.-ref. Stadtverband Winterthur, Mobil 079 239 23 69
Ralph Kunz, Komitee Modell 1 «Aufwertung Stadtverband», Mobil 079 457 50 72
Andreas Schraft, Komitee Modell 2 «Eine Kirchgemeinde Winterthur», Mobil 079 395 24 95

Abstimmungsprotokoll 27.09.2020

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Untere Kirchgasse 2
8400 Winterthur
Tel058 717 58 00
E-Mailstadtverband@reformiert-winterthur.ch

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