Verhaltenskodex - Vorgehen bei Grenzverletzungen

Die Kirche ist den Menschen nahe und spricht sie in ihrer Vielfalt auf der Grundlage der biblischen Botschaft an. Die kirchliche Tätigkeit lebt von Beziehungen und zugewandter Nähe, insbesondere in schwierigen Lebenssituationen. Diese besondere Chance der kirchlichen Arbeit birgt aber auch Risiken. Denn in der Seelsorge und der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bestehen Abhängigkeitsverhältnisse und somit auch die Gefahr, das Gegenüber bewusst oder unbewusst zu verletzen.


Die Evangelisch-reformierte Kirche ist sich ihrer Verantwortung bewusst und schult ihre Angestellten, Behördenmitglieder und Freiwillige im respektvollen Umgang und sensibilisiert sie auf oben angesprochenen Themenfelder.

 

Unterlagen

  • Hilfreiche Website bei sexueller Belästigung

     

Ansprechpersonen bei Grenzverletzungen

Die Winterthurer Kirchgemeinden melden bis 31. August 2023 ihre jeweilige Ansprechperson. Bis dahin gilt die Kirchenpflege (Personal oder Präsidium) als zuständige Meldestelle.  

Es besteht keine Notwendigkeit, auf städtischer Ebene eine «Winterthurer Vertrauensperson» einzusetzen, da die Landeskirche in Zürich im kommenden Jahr eine Ombudsstelle schafft. Damit wird eine kompetente, zuverlässige, rasch reagierende Stelle geschaffen, welche bei schwerwiegenden Problemen weiterhilft.

Vorläufige Ansprechpersonen auf Stufe Landeskirche

Kontakt

Reformierte Kirchen Winterthur
Untere Kirchgasse 2
8400 Winterthur
Tel058 717 58 00
E-Mailstadtverband@reformiert-winterthur.ch

Informationen