Sitzung der Stadtsynode Ende September

Sitzung der Stadtsynode Ende September

Detailinformationen zur Sitzung

Herbstsitzung der Stadtsynode

 

Die Sitzung Ende September beinhaltete drei Präsentationen, welche für die Synodalen einen grossen Informationswert aufweisen hinsichtlich der Einordnung möglicher, künftig notwendiger Beschlüsse. Solche Entscheide wurden an dieser Herbstsitzung auch gefällt, nämlich in den Geschäften Finanzverordnung und Spesenreglement.

 

Zu Beginn konnten Zita Haselbach, Präsidentin und Andres Hürzeler, Vizepräsident den Verein Integration durch Wohnen «VIWO» präsentieren. Sie zeigten eindrücklich auf, wie zentral die Unterstützung bei der Wohnungs-Suche und -Sicherung ist hinsichtlich sozialer Integration insbesondere für Flüchtlinge. Die Zusammenarbeit - z.B. anlässlich des viel beachteten Flüchtlingstags - mit der Migrationsstelle der Reformierten Kirche Winterthur hat sich bewährt. VIWO wird seit 2017 mit jährlich 15 000 Franken unterstützt, seitens Stadtverband ist seit Juni 2023 Paul Schöchlin im Vorstand.

 

Beatrix Jakob von der Geschäftsstelle des Stadtverbands präsentierte den aktuellen Stand der Liegenschaftenstrategie. Diese soll einen Beitrag zur effizienten, ökonomischen und ökologischen Bewirtschaftung leisten und zudem eine Investitionsplanung für Liegenschaften im Verwaltungsvermögen mit einem Horizont von 15 Jahren ermöglichen. Alle Kirchgemeinden haben ihre eigene Strategie anhand eines vorgegebenen Rasters erstellt und verabschiedet. Die Vorarbeiten sind die Grundlage für ein gesamtstädtisches Konzept. Dabei werden die Strategien zusammengezogen unter Einbezug der Liegenschaftenvorstände und es wird ein Entwurf zuhanden des Verbandsvorstands erstellt mit finaler Abnahme durch die Stadtsynode, welche für das erste Halbjahr 2026 vorgesehen ist. In einer dritten Präsentation informierten die Verantwortlichen über den Stellenwert der Kommission für Entwicklung und Zusammenarbeit (KEZ). «Die KEZ hilft Verbindungen zu schaffen sowie bei der Auftrags- und Fokusklärung», so deren Präsidentin Anna-Barbara Schlüer. Dies sei beispielsweise wichtig bei den aktuellen Vorbereitungsarbeiten zur gesamtstädtischen Stärkung und Professionalisierung der Sozialdiakonie durch eine Sozialberatung, welche gemeinsam mit dem städtischen Sozialdiakoniekonvent erfolgt. Der Bedarf, die Komplexität und Notwendigkeit zur Vernetzung in der Sozialberatung seien stetig gestiegen. Das Projekt soll 2026 starten und vorerst zwei Jahre dauern mit dem Ziel, aktuelle gesamtstädtische Lücken nachhaltig zu füllen und die Aussenwirkung der Kirche zu stärken. Über den Projektantrag wird voraussichtlich im Dezember 2025 in der Synode abgestimmt.

 

Finanzverordnung und Spesenreglement

Anlässlich der Stadtsynode vom 30. Juni 2025 fühlten sich einzelne Kirchgemeinden nicht genügend in den Evaluationsprozess einbezogen, was schliesslich zur Rückweisung der Finanzverordnung führte. Am 20. August 2025 wurde anlässlich einer gemeinsamen Sitzung der vorbereitenden Arbeitsgruppe Finanzen und der Finanzverantwortlichen der Verbandsgemeinden die Verordnungsvorlage überprüft und überarbeitet. Die Themen, welche in der Juni-Sitzung Anlass zu Diskussion gaben, kamen ausführlich zur Sprache und wurden mit dem Einverständnis aller Beteiligten geklärt. Die Synode stimmte dem korrigierten Verordnungstext einstimmig zu und dieser kann nun voraussichtlich auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt werden. Das zweite Geschäft, welches einen Beschluss benötigte, war die Vereinheitlichung der Spesenentschädigung. Sie wurde, auch im Hinblick von gemeindeübergreifenden Tätigkeiten, positiv aufgenommen und die Anwesenden stimmten dem neu erarbeiteten Spesenreglement einstimmig zu, welches ebenfalls auf Anfang Jahr in Kraft treten sollte.

Information gegenüber Dritten

 

Auszug aus dem Statut:
Art. 49 Beschlussliste, Publikation und Protokollauszüge (GO STS):
1 Die an einer Sitzung der Stadtsynode gefassten Beschlüsse werden vom Sekretariat in einer Beschlussliste zusammengefasst und veröffentlicht.

2 Die Beschlussliste wird im «Landboten» der Stadt Winterthur und auf der Internetseite des Stadtverbands amtlich publiziert. Massgeblich ist die Veröffentlichung im Internet.

3 Die Publikation enthält die vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrungen und gegebenen-falls den Hinweis auf die Referendumsmöglichkeiten gemäss Art. 14 und 15 des Verbandsstatuts.

4 Die amtliche Publikation der Beschlüsse erscheint jeweils am Freitag nach der betref-fenden Versammlung.

5 Für ausgewählte, besonders wichtige Beschlüsse kann zusätzlich ein Protokollauszug erstellt und den betroffenen Personen und Stellen direkt zugesandt werden.

Art. 51 Information (GO STS):
1 Über jede Sitzung der Stadtsynode verfasst das Sekretariat einen zusammenfassenden Bericht zuhanden der Kirchgemeinden. Die Kirchenpflegen erhalten den Text als Datei zur Veröffentlichung auf der Gemeindeseite.

2 Zu Geschäften von allgemeinem öffentlichem Interesse können auf Anordnung der Sy-nodenleitung Medienmitteilungen verfasst und verbreitet werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse der Stadtsynode können bei der Bezirkskirchenpflege, Herrn Jürg Bosshardt, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, folgende Rechtsmittel eingelegt werden:
- Rekurs in Stimmrechtssachen innert fünf Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung
- sonstiger Rekurs innert dreissig Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung.

Kontakt

Reformierte Kirchen Winterthur
Untere Kirchgasse 2
8400 Winterthur
Tel058 717 58 00
E-Mailstadtverband@reformiert-winterthur.ch

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