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Wichtige Hinweise

"D' Lismi Hüehner vo Mattebach"
...treffen sich immer am letzten Donnerstag im Monat (ausser in den Schulferien) um 14.00 Uhr im Kirchgemeindehaus, Treffpunkt.
Wir stricken für die Neugeborenen in unserer Gemeinde. Auskunft: Diakonin Annemarie Pfiffner, Telefon 052 235 10 53 oder Mail

«Fahrdienstbatzen»
Seit längerer Zeit bietet die Kirchgemeinde einen Fahrdienst für gehbehinderte Personen an. Leider wird er viel zu wenig genutzt. Um auch Personen, die nicht mehr so mobil sind, eine spontane Teilnahme an einem Gottesdienst oder einem unserer Anlässe zu ermöglichen, erhält neu jede Person, die sich mit einem frei gewählten und selber bestellten Taxi zu uns fahren lässt, gegen Vorweisung der Quittung einen «Fahrdienstbatzen» von Fr. 5.– pro Weg. Wenn Fahrgemeinschaften gebildet werden, reicht dieser Batzen zur Deckung der Unkosten, vielleicht sogar noch darüber hinaus für einen Kaffee. Der «Fahrdienstbatzen» kann beim Sigristen oder einer anderen für einen Anlass verantwortlichen Person bezogen werden. Wir ermuntern Sie, von diesem Angebot Gebrauch zu machen!
Für den Senioren-Mittagstisch ist der Fahrdienst separat geregelt. Bitte wenden Sie sich dafür an Diakonin Irina Sackmann, Telefon 052 235 10 52.

Anmeldung Konfirmandenunterricht 2012/2013 (Anmeldung bis 15.6.12)
Alle Schülerinnen und Schüler, die aufgrund unserer Angaben im kommenden Schuljahr 2012/13 den Konfirmandenunterricht voraussichtlich besuchen werden, haben die entsprechenden Anmeldeunterlagen zugesandt bekommen. Allerdings sind unsere Listen nie ganz vollständig. Falls Sie von uns keinen Brief erhalten haben und Ihre Tochter, Ihr Sohn bald im Konfirmationsalter sein wird, bitten wir Sie, sich in unserem Sekretariat zu melden (Telefon 052 235 10 50 oder auch per Mail) Bitte beachten Sie zudem die untenstehenden Angaben zur «Voraussetzung für die Zulassung zur Konfirmation».

Voraussetzungen für die Zulassung zur Konfirmation:
1. Die Konfirmandinnen und Konfirmanden müssen im Konfirmationsjahr das letzte reguläre Volksschuljahr (3. Klasse der Oberstufe oder entprechende Klasse einer anderen Schule) besuchen oder bereits besucht haben.
2. Sie müssen bei der Konfirmation folgenden Unterricht besucht haben:
•Kirchlicher Unterricht an der 3. Primarschule
•Kirchlicher Unterricht an der 4. Primarschule (Einführungsphase: Falls damals bereits besucht)
•Religionsunterricht an der Oberstufe der Volksschule oder an einer Mittelschule
•Konfirmandenunterricht
3. Zum Konfirmandenunterricht gehören 12 Gottesdienstbesuche in der Zeit des Konfirmandenjahres.
4. Konfirmandinnen und Konfirmanden sind in der Regel getauft.
5. Sie haben während mindestens 2 Jahren die Angebote der Jugendkirche (JuKi) besucht.

Durchführung des Konfirmandenunterrichts:
Der Konfirmandenunterricht kann wöchentlich (entweder Montag-, Dienstag-, Donnerstag- oder Freitagabend oder ca. 1-mal monatlich am Samstagmorgen, je nach Stand der Anmeldungen) besucht werden. Bitte den bevorzugten Tag auswählen! Ergänzung: Auch die Abendklasse wird ca. 2 – 3-mal im Konfirmationsjahr an einzelnen Samstagen an gemeinsamen Projekten teilnehmen! Umteilungen werden vorbehalten bei ungleichen Klassengrössen! Anmeldeformular

Für allfällige Fragen wenden Sie sich bitte an: Pfr. Markus Vogt, Am Bach 42,
8400 Winterthur, Tel. 052 232 47 41, E-Mail

Unsere Büro-Öffnungszeiten: (s. auch Eintrag "Ferienregelung")

Sekretariat:
Uschi Tiboni: Montag - Donnerstag: 07.45 - 12.00 Uhr
Ausserhalb dieser Zeiten in dringenden Fällen: Frau Irina Sackmann, Telefon
052 235 10 52
Sigristenamt:
Urs Höfling: In der Regel Dienstag - Freitag: 08.00 -12.00 und 14.00 - 17.30 Uhr
Diakonat:
Diakon Hans Fahrni: Unterschiedliche Präsenzzeiten, Terminvereinbarung nach Absprache.
Diakonin Irina Sackmann: Montag - Freitag ganztags: 8.30 - 16.30 Uhr
Diakonin Annemarie Pfiffner: Montag bis Mittwoch: 07.45 - 17.00 Uhr, Donnerstag: nur sporadisch

Aktuelle Daten, Zeiten, weitere Informationen entnehmen Sie bitte auch:
- Gemeindeseite zu "reformiert.", 14-täglich
- Landbote, Freitagsausgabe
- Quartierzeitung "Sprachrohr"
- Schaukästen bei der Kirche, im Kirchgemeindehaus und beim COOP Gutschick
- Plakataushänge und Flyer im Kirchgemeindehaus

Ferienregelung für Mitarbeitende
Die Kirchenpflege hat an der Sitzung vom 29. Februar 2012 beschlossen, dass das Kirchgemeindehaus jeweils in der 2. und 3. Sommerferienwoche (laut Winterthurer Ferienplan), wie auch vom 27. Dezember bis Schuljahresbeginn im nachfolgenden Jahr (gemäss Winterthurer Ferienplan), geschlossen bleibt. Diese «Betriebsferien» sollen allen Mitarbeitenden ermöglichen in den Sommerferien und nach Weihnachten einen allfälligen Urlaub zu planen. Stellvertretungen fallen in dieser Zeit weg. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres.

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Evangelisch-reformierte Kirche im Kanton Zürich